Wie so oft sind die Unterschiede klein – aber entscheidend. Einzig der Kenner weiß: Nur wo Zitrusfrüchte drin sind, darf Marmelade drauf stehen. Und wie heißt jetzt das Erdbeer-Dings auf meinem Brot?
Unter einer Konfitüre versteht man im wesentlichen „eine streichfähige Zubereitung, die aus Zuckerarten und einer oder mehreren Fruchtarten hergestellt ist“. Aber ganz so einfach ist es natürlich nicht. :-)
KONFITÜRE EXTRA
„Konfitüre extra“ ist eine streichfähige Zubereitung, bei der man Früchte und Fruchtstücke erkennen kann. Verwendet werden eine oder mehrere Obstsorten (ausgenommen Zitrusfrüchte, Äpfel, Birnen, Melonen und Weintrauben).
Mindestfruchtanteil: 45%
Bei manchen Fruchtarten (z.B. schwarzen Johannisbeeren, Quitten und Hagebutten) darf der Mindestfruchtanteil darunter liegen: 8 bis 35 Prozent.
KONFITÜRE EINFACH
Für die „Konfitüre einfach“ gilt das gleiche wie für die „Konfitüre extra“. Hier bekommen wir jedoch nur einen Mindestfruchtanteil von 35 Prozent (35g Früchte auf 100g Konfitüre) auf´s Brot.
MARMELADE
Unter „Marmelade“ versteht der Fachmann einen Fruchtauftstrich aus Zitrusfrüchten (z.B: Orangen, Zitronen und Grapefruit). Weil diese Obstsorten sehr intensiv schmecken, wird ein Mindestfruchtanteil von nur 20% erwartet. Schalen dürfen auch mit ins Glas.
Und was hat Marmelade mit Zitrusfrüchten zu tun?
Die Europäische Gemeinschaft führte 1983 eine Konfitüren-Verordnung ein, die wegen des englischen Begriffes "Marmalade" auch das anders geschriebene Marmelade EU-weit für Produkte aus Zitrusfrüchten reserviert. Den Österreichern schmeckte das gar nicht, da der Begriff "Konfitüre" im Alpenland völlig unüblich ist. Daher ist man dort etwas weniger streng mit der Bezeichnung.
GELEE EXTRA
„Gelee extra“ wird aus Saft und Fruchtsaftkonzentrat hergestellt.
Fruchtgehalt: Mindestens 45 Prozent
Ausnahme auch hier wieder: Schwarze Johannisbeeren, Hagebutten und Quitten mit 35 Prozent Mindestfruchtanteil.
GELEE EINFACH
Für das „Gelee einfach“ gilt das gleiche wie für das „Gelee extra“. Hier ist jedoch wieder nur ein Mindestfruchtanteil von 35 Prozent drin.
FRUCHTAUFSTRICH
Für die Zusammensetzung des „Fruchtaufstrich“ gibt es keine gesetzliche Regelung.
DIÄTKONFITÜRE
In der Diätkonfitüre wird ausschließlich Fruchtzucker oder Zuckeraustauschstoffe wie Sorbit verwendet. Hier dürfen also auch Diabetiker zu greifen.